Welche Unterlagen werden benötigt?
Geplant sind unter anderem Angebot, Gebäudedaten, Bestandsheizung und Angaben zur neuen Anlage.
Die Bestätigung zum Antrag dokumentiert vor dem KfW-Antrag die geplante Maßnahme und ihre technische Förderfähigkeit. Sie ersetzt keine Heizungsplanung und muss vor dem förderschädlichen Vorhabenbeginn in den richtigen Ablauf eingeordnet werden.
Förderstand 29.07.2026 · Unverbindliche Erstindikation. Voraussetzungen, technische Mindestanforderungen und Förderstand zum Zeitpunkt der Antragstellung sind maßgeblich; eine Förderzusage ist damit nicht verbunden.Geplant sind unter anderem Angebot, Gebäudedaten, Bestandsheizung und Angaben zur neuen Anlage.
Eigentümer stellen den Antrag grundsätzlich selbst; die BzA wird durch eine berechtigte Stelle erstellt.
Förderfähigkeit und richtige Dimensionierung sind verschiedene Fragen und sollten gemeinsam geklärt werden.
Nein. Über den Antrag entscheidet die KfW.
Vertrags- und Antragsschritte müssen den jeweils gültigen KfW-Bedingungen entsprechen.
Sie erhalten eine persönliche, unverbindliche Einordnung – ohne automatische Vertragsbindung.
Direkter Kontakt · unverbindlich · ohne Verkaufsdruck