Aktuelle Förderänderungen, belastbare Planung und verständliche Sanierungspraxis – fachlich geprüft und ohne unnötiges Fachchinesisch.
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KW 37Ausgabe vom 09. September 2026
Wochenartikel · KW 37Bauphysik & Förderung8 Min. Lesezeit
Neue Fenster ohne Schimmel: Warum Lüftungskonzept und Wärmebrückenplanung zusammengehören
Neue, dichtere Fenster verändern nicht nur den Wärmeschutz, sondern auch den Luftaustausch des Gebäudes. Bei einem über die BEG geförderten Fenstertausch muss deshalb geprüft werden, ob lüftungstechnische Maßnahmen zum Schutz vor Tauwasser und Schimmel erforderlich sind. Dazu gehören ein Lüftungskonzept sowie die Planung der betroffenen Wärmebrücken und luftdichten Anschlüsse. Eine Lüftungsanlage ist nicht automatisch vorgeschrieben – entscheidend ist das Ergebnis der fachlichen Prüfung.
Ein niedriger Uw-Wert allein verhindert weder kalte Laibungen noch Feuchteschäden.
Uw ≤ 0,95BEG-Förderstandard für typische FensterfRsi ≥ 0,70Mindestwärmeschutz am Anschluss
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Heizung & Wärmepumpe6 Min.
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Heizlast für Wärmepumpen
Eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 kostet bei dasEnergiebüro im vollständigen Heizlast-Paket 1.399 € brutto. Enthalten sind raumweise Heizlast, Heizflächenprüfung, hydraulischer Abgleich nach Verfahren B und die vereinbarte Vorbereitung der Bestätigung zum Antrag (BzA). Damit werden Leistung, Heizflächen und erforderliche Vorlauftemperatur gemeinsam geprüft.
Ja, eine Wärmepumpe kann auch im Altbau mit Heizkörpern funktionieren. Entscheidend ist, ob die vorhandenen Heizflächen jeden Raum bei einer für die Wärmepumpe sinnvollen Vorlauftemperatur ausreichend versorgen. Das wird raumweise geprüft – nicht pauschal nach dem Baujahr.
Beim hydraulischen Abgleich nach Verfahren B werden die erforderlichen Wassermengen aus dem berechneten Wärmebedarf jedes einzelnen Raums abgeleitet. Daraus entstehen konkrete Volumenströme, Ventilvoreinstellungen und Angaben für die Pumpeneinstellung. Das Verfahren ist Bestandteil vieler technischer Förderanforderungen; maßgeblich bleiben die Bedingungen des jeweiligen Programms.
Der individuelle Sanierungsfahrplan ordnet energetische Maßnahmen für ein Wohngebäude in eine technisch sinnvolle Reihenfolge. Bei dasEnergiebüro kostet der iSFP für typische Wohngebäude mit ein bis zwei Wohneinheiten 1.499 € brutto; Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten erhalten nach Unterlagencheck ein individuelles Angebot.
Eine gute Energieberatung beginnt nicht mit einem Standardbericht, sondern mit Ihrem konkreten Ziel. Für eine schrittweise Gesamtsanierung ist meist der iSFP passend; vor Wärmepumpe oder Heizungstausch braucht es eine raumweise Heizlast und Heizflächenprüfung. Förderberatung und technische Nachweise ergänzen die jeweilige Planung.
Wärmebrücken sind Bereiche der Gebäudehülle, an denen mehr Wärme abfließt als über die ungestörte Fläche. Eine detaillierte Berechnung zeigt, wie stark ein Anschluss wirkt und ob Oberflächentemperaturen kritisch werden. Sie ist besonders bei anspruchsvollen Sanierungen, Förderstandards und sensiblen Anschlüssen sinnvoll.
Für Anträge seit 21. Juli 2026 gilt weiterhin eine Grundförderung von 30 %. Bei erfüllten Voraussetzungen kommen 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und 10 %, 30 %, 40 % Einkommensbonus hinzu. Regulär ist der Fördersatz auf 70 % begrenzt; bis zu 80 % sind für selbstnutzende Eigentümer mit einem relevanten Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € möglich – mit Familienzuschlag bis 40.000 €.
Der Austausch förderfähiger Fenster kann über die BEG-Einzelmaßnahmen mit 15 % Grundförderung unterstützt werden. Liegt ein förderfähiger iSFP vor und beträgt das förderfähige Investitionsvolumen seit 21. Juli 2026 mindestens 30.000 €, können 5 % iSFP-Bonus hinzukommen.
Ein Energieberater in Nürnberg kostet je nach Leistung und Gebäude unterschiedlich. Bei dasEnergiebüro kostet der iSFP für typische Wohngebäude mit ein bis zwei Wohneinheiten 1.499 € brutto als Festpreis. Bei erfüllten Voraussetzungen fördert das BAFA 50 % des Beratungshonorars, maximal 650 €. Das Heizlast-Paket kostet 1.399 € brutto, die kombinierte Planung aus iSFP und Heizung 2.699 € brutto.
Die passende Wärmepumpe wird nicht allein nach Wohnfläche, Verbrauch oder der Leistung des alten Kessels ausgewählt. Ausgangspunkt ist die normgerechte Heizlast; anschließend werden Leistungskurve, Auslegungstemperatur, Heizflächen, Warmwasser und das geplante Systemkonzept gemeinsam geprüft.
Beim Fenstertausch entscheidet nicht nur der U-Wert des Fensters. Einbaulage, Anschlussfugen, Laibungen, Rollladenkästen, spätere Fassadendämmung und der notwendige Luftwechsel müssen zusammenpassen, damit Energieeffizienz und Feuchteschutz funktionieren.
Der iSFP beantwortet, wie ein Gebäude schrittweise sinnvoll saniert werden kann. Die Heizlast beantwortet, welche Wärmeleistung das Gebäude und jeder Raum am kalten Auslegungstag benötigt. Steht die Wärmepumpe konkret an, ist das Heizlast-Paket entscheidend; stehen zusätzlich Hüllmaßnahmen an, verbindet das Komplettpaket beide Ebenen.
Seit dem 21. Juli 2026 können neue Förderungen nach der BEG-Einzelmaßnahmenförderung – etwa für Wärmepumpe, Fenster, Dach oder Fassade – grundsätzlich nicht unmittelbar mit einer geförderten Effizienzhaus-Sanierung kombiniert werden. Nach Abschluss des ersten geförderten Vorhabens müssen Eigentümer drei Jahre warten. Maßgeblich ist nach den aktuellen BMWE-FAQ die Einreichung des Verwendungsnachweises; für ältere Anträge gilt eine Übergangsregel.
Eine Wärmepumpe sollte nicht ausschließlich nach Wohnfläche, bisherigem Energieverbrauch oder der Leistung des alten Heizkessels ausgewählt werden. Die belastbare Grundlage ist eine Heizlastermittlung nach DIN EN 12831-1 in Verbindung mit DIN/TS 12831-1. Sie bestimmt Gebäude- und Raumheizlast, prüft die Heizflächen bei niedriger Vorlauftemperatur und liefert die Volumenströme für den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B.
Für seriell sanierte Wohngebäude soll künftig auch beim Standard Effizienzhaus 70 EE ein zusätzlicher Tilgungszuschuss von fünf Prozentpunkten möglich sein. Bei einem vollständig ausgeschöpften KfW-Förderkredit von 150.000 Euro je Wohneinheit entspricht das rechnerisch bis zu 7.500 Euro weniger Rückzahlung je Wohneinheit. Die Beantragung ist nach aktuellem KfW-Stand noch nicht möglich, sondern voraussichtlich erst ab Ende September 2026.
Seit dem 21. Juli 2026 wird der iSFP-Bonus anders berechnet. Die Grundförderung für förderfähige Einzelmaßnahmen beträgt weiterhin 15 Prozent. Die zusätzlichen fünf Prozentpunkte gelten jedoch nur noch für den Teil der förderfähigen Ausgaben, der 30.000 Euro übersteigt.
Seit dem 29. Juli 2026 müssen neu eingebaute Heizungen nicht mehr pauschal mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Eigentümer können zwischen Wärmepumpe, Fernwärme, Hybrid-, Biomasse-, Gas- oder Ölheizung wählen. Wer eine neue fossile Heizung einbaut, muss jedoch ab 2029 steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe einsetzen – bis 2045 vollständig klimaneutral.