Fenster-Förderung mit iSFP: Voraussetzungen, Bonus und Planung
Der Austausch förderfähiger Fenster kann über die BEG-Einzelmaßnahmen mit 15 % Grundförderung unterstützt werden. Liegt ein förderfähiger iSFP vor und beträgt das förderfähige Investitionsvolumen seit 21. Juli 2026 mindestens 30.000 €, können 5 % iSFP-Bonus hinzukommen.
Welche Förderung ist überschlägig möglich?
Ohne greifenden iSFP-Bonus werden bis zu 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit mit 15 % angesetzt. Mit gewährtem iSFP-Bonus können 20 % und eine höhere Kostenobergrenze von bis zu 60.000 € pro Wohneinheit relevant werden.
Warum ist das Investitionsvolumen wichtig?
Für Anträge ab 21. Juli 2026 wird der 5-%-iSFP-Bonus erst ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen gewährt. Kleinere Maßnahmen können weiterhin die Grundförderung erhalten, wenn alle übrigen Bedingungen erfüllt sind.
Was muss technisch geprüft werden?
Neben U-Werten und förderfähiger Ausführung sind Einbaulage, Anschlussfugen, Rollladenkästen, Laibungen und luftdichte Ebene wichtig. Gerade bei Fenstertausch ohne Fassadendämmung sollten Wärmebrücken und Oberflächentemperaturen nicht ignoriert werden.
Braucht man ein Lüftungskonzept?
Neue Fenster reduzieren unkontrollierte Fugenlüftung. Je nach Umfang der Maßnahme und Gebäude kann ein Lüftungskonzept erforderlich oder fachlich sinnvoll sein, um Feuchteschutz und Luftwechsel zu klären.
Welche Reihenfolge schützt die Förderung?
Vor Maßnahmenbeginn müssen Förderweg, technische Projektbeschreibung, Vertragsbedingungen und Antragsschritte geklärt sein. Eine nachträgliche Korrektur kann förderschädlich sein.
Von der allgemeinen Förderregel zu Ihrem konkreten Gebäude.
Gebäude, alte Heizung, Einkommen und technische Ausführung müssen zusammenpassen. Unser Förderrechner liefert die erste Orientierung; vor dem Antrag prüfen wir die Unterlagen im Einzelfall.
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