Wärmepumpen-Förderung 2026: Neue KfW-Regeln seit Juli

Zuletzt aktualisiert am · Diyako Fatah, Energieeffizienz-Experte

Für Anträge seit 21. Juli 2026 gilt weiterhin eine Grundförderung von 30 %. Bei erfüllten Voraussetzungen kommen 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und 10 %, 30 %, 40 % Einkommensbonus hinzu. Regulär ist der Fördersatz auf 70 % begrenzt; bis zu 80 % sind für selbstnutzende Eigentümer mit einem relevanten Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € möglich – mit Familienzuschlag bis 40.000 €.

Tabelle 01

Die neuen Förderbausteine auf einen Blick.

Förderstand 19.08.2026. Boni gelten nur, wenn die jeweiligen persönlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt sind.

FörderbestandteilRegel seit 21.07.2026
Grundförderung30 %
Klimageschwindigkeitsbonus16 %
Einkommensbonus bis 30.00040 %
Einkommensbonus bis 40.00030 %
Einkommensbonus bis 50.00010 %
FamilienzuschlagEinkommensgrenze einmalig +10.000
Förderobergrenzeregulär 70 %, bei niedrigem Einkommen bis 80 %
Förderfähige Kosten, 1. Wohneinheit28.000
Effizienzbonus / Emissionsminderungszuschlagentfallen
Diagramm 01

So setzt sich der maximale Fördersatz zusammen.

Die Bausteine werden addiert. Die Summe ist jedoch gesetzlich gedeckelt.

Grundförderung30 %für förderfähige Heizungstechnik
+
Klimageschwindigkeit16 %bei begünstigtem Heizungstausch
+
Einkommensbonusbis 40 %nur für die selbstgenutzte Wohneinheit
Rechnerische Summe86 %Auszahlbarer Höchstsatz80 %

Regulär gilt eine Obergrenze von 70 %. Die 80-%-Grenze gilt nur bei relevantem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € beziehungsweise mit Familienzuschlag bis 40.000 €.

Diagramm 02

Der neue Einkommensbonus in vier Stufen.

Maßgeblich ist bei einem Antrag 2026 der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen aus 2023 und 2024.

bis 30.000 €
40 %
30.001–40.000 €
30 %
40.001–50.000 €
10 %
über 50.000 €
0 %
Mit mindestens einem berechtigten Kind unter 18 Jahren+10.000 € auf jede Einkommensgrenzeeinmalig – unabhängig von der Anzahl weiterer Kinder
Diagramm 03

Welche Kosten je Gebäude berücksichtigt werden.

1. Wohneinheit28.000bis 31.01.2027
2.–6. Wohneinheitje 15.000zusätzlich
ab 7. Wohneinheitje 8.000zusätzlich
Rechenbeispiel der KfW

32.000 € Wärmepumpe → 22.400 € möglicher Zuschuss.

Selbstnutzende Familie, mindestens ein berechtigtes Kind unter 18 Jahren, 40.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen und eine für den Klimageschwindigkeitsbonus begünstigte alte Heizung.

  1. Investition32.000
  2. berücksichtigte Kosten28.000
  3. maximaler Fördersatz80 %
  4. möglicher Zuschuss22.400
Ablauf 01

Die richtige Reihenfolge schützt den Zuschuss.

  1. 01
    Technik und Gebäude prüfenHeizlast, Heizflächen und geplante Anlage klären.
  2. 02
    BzA erstellen lassenBestätigung zum Antrag durch berechtigte Fachperson.
  3. 03
    Vertrag mit FördervorbehaltAufschiebende oder auflösende Bedingung und Umsetzungsdatum aufnehmen.
  4. 04
    KfW-Antrag stellenVor Vorhabensbeginn im Kundenportal „Meine KfW“.
  5. 05
    Zusage, Umsetzung und BnDNach Abschluss Nachweise einreichen und Auszahlung beantragen.
Offizielle Quellen · geprüft am 11.08.2026

Was hat sich zum 21. Juli 2026 geändert?

Die Grundförderung bleibt bei 30 %. Neu gestaffelt ist vor allem der Einkommensbonus. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt nun 16 %, der bisherige Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag entfallen. Für die erste Wohneinheit werden aktuell höchstens 28.000 € förderfähige Kosten berücksichtigt.

Welche Bonusstufen gelten?

Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt aktuell 16 %, wenn eine begünstigte funktionstüchtige alte Heizung ersetzt wird und die Selbstnutzungsvoraussetzungen erfüllt sind. Der Einkommensbonus beträgt 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 € relevantem Haushaltsjahreseinkommen.

Wie werden Kinder berücksichtigt?

Lebt mindestens ein minderjähriges Kind mit Kindergeldberechtigung im Haushalt, erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €. Die Anzahl weiterer Kinder erhöht diesen Zuschlag nicht zusätzlich.

Welche Kostenobergrenze gilt?

Für die erste Wohneinheit werden bis 31. Januar 2027 maximal 28.000 € förderfähige Kosten berücksichtigt. Für die zweite bis sechste Wohneinheit kommen je 15.000 €, danach je 8.000 € hinzu.

Wann gelten die reguläre und die besondere Obergrenze?

Grundförderung und Boni werden grundsätzlich bei 70 % gedeckelt. Die höhere Obergrenze von 80 % gilt nur für selbstnutzende Eigentümer mit einem relevanten Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €. Wird der Familienzuschlag genutzt, liegt diese Grenze bei einem tatsächlichen Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 €.

Was ist vor dem Antrag wichtig?

Vor der Antragstellung werden eine Bestätigung zum Antrag und ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung zur Förderzusage sowie einem voraussichtlichen Umsetzungsdatum benötigt. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Anschließend folgen Zusage, Umsetzung, Bestätigung nach Durchführung und Auszahlungsantrag.

Warum gehört die Heizungsplanung trotzdem dazu?

Eine hohe Förderung macht eine unpassend dimensionierte Anlage nicht wirtschaftlich. Heizlast, Heizflächen, Systemtemperaturen und Hydraulik entscheiden darüber, ob die Wärmepumpe später effizient und komfortabel arbeitet.

Was ändert sich ab Februar 2027?

Nach dem aktuell angekündigten Stufenplan sinkt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit zum 1. Februar 2027 um 750 €. Gleichzeitig reduziert sich der Klimageschwindigkeitsbonus um vier Prozentpunkte. Für Wärmepumpen ist im ersten Quartal 2027 außerdem ein Wertschöpfungsbonus vorgesehen. Vor einer Antragstellung 2027 muss deshalb der dann gültige Programmstand erneut geprüft werden.

Der nächste sinnvolle Schritt

Von der allgemeinen Förderregel zu Ihrem konkreten Gebäude.

Gebäude, alte Heizung, Einkommen und technische Ausführung müssen zusammenpassen. Unser Förderrechner liefert die erste Orientierung; vor dem Antrag prüfen wir die Unterlagen im Einzelfall.

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Klar beantwortet

Häufige Fragen: Wärmepumpen-Förderung 2026.

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Wie viel Förderung gibt es für eine neue Heizung 2026?+

Für Anträge seit dem 21. Juli 2026 gilt eine Grundförderung von 30 %. Bei erfüllten Voraussetzungen können 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und 10, 30 oder 40 % Einkommensbonus hinzukommen. Regulär ist der Fördersatz auf 70 % begrenzt; bis zu 80 % gelten nur für die definierte Gruppe selbstnutzender Eigentümer mit niedrigem relevantem Haushaltsjahreseinkommen.

Gibt es 2026 noch einen Effizienzbonus für Wärmepumpen?+

Für Anträge nach den neuen Bedingungen ab 21. Juli 2026 ist der bisherige Effizienzbonus entfallen.

Wie wird das Haushaltsjahreseinkommen für einen Antrag 2026 ermittelt?+

Grundsätzlich wird der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen aus 2023 und 2024 anhand der Einkommensteuerbescheide betrachtet.

Sinkt die Förderung 2027 erneut?+

Ja. Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt zum 1. Februar 2027 erstmals um 750 €. Auch der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt dann um vier Prozentpunkte. Für Wärmepumpen ist außerdem im ersten Quartal 2027 ein neues Wertschöpfungsmodell angekündigt; vor jedem Antrag sollte deshalb der aktuelle Programmstand geprüft werden.

Kann der Förderrechner die Zusage garantieren?+

Nein. Er bildet Fördersätze und Kostenobergrenzen überschlägig ab. Technik, Antragsteller, Gebäude, Kosten und Unterlagen müssen im Einzelfall geprüft werden.

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