Wärmepumpen-Förderung 2026: Neue KfW-Regeln seit Juli
Zuletzt aktualisiert am · Diyako Fatah, Energieeffizienz-Experte
Für Anträge seit 21. Juli 2026 gilt weiterhin eine Grundförderung von 30 %. Bei erfüllten Voraussetzungen kommen 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und 10 %, 30 %, 40 % Einkommensbonus hinzu. Regulär ist der Fördersatz auf 70 % begrenzt; bis zu 80 % sind für selbstnutzende Eigentümer mit einem relevanten Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € möglich – mit Familienzuschlag bis 40.000 €.
Die neuen Förderbausteine auf einen Blick.
Förderstand 19.08.2026. Boni gelten nur, wenn die jeweiligen persönlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
| Förderbestandteil | Regel seit 21.07.2026 |
|---|---|
| Grundförderung | 30 % |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % |
| Einkommensbonus bis 30.000 € | 40 % |
| Einkommensbonus bis 40.000 € | 30 % |
| Einkommensbonus bis 50.000 € | 10 % |
| Familienzuschlag | Einkommensgrenze einmalig +10.000 € |
| Förderobergrenze | regulär 70 %, bei niedrigem Einkommen bis 80 % |
| Förderfähige Kosten, 1. Wohneinheit | 28.000 € |
| Effizienzbonus / Emissionsminderungszuschlag | entfallen |
So setzt sich der maximale Fördersatz zusammen.
Die Bausteine werden addiert. Die Summe ist jedoch gesetzlich gedeckelt.
Regulär gilt eine Obergrenze von 70 %. Die 80-%-Grenze gilt nur bei relevantem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € beziehungsweise mit Familienzuschlag bis 40.000 €.
Der neue Einkommensbonus in vier Stufen.
Maßgeblich ist bei einem Antrag 2026 der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen aus 2023 und 2024.
Welche Kosten je Gebäude berücksichtigt werden.
32.000 € Wärmepumpe → 22.400 € möglicher Zuschuss.
Selbstnutzende Familie, mindestens ein berechtigtes Kind unter 18 Jahren, 40.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen und eine für den Klimageschwindigkeitsbonus begünstigte alte Heizung.
- Investition32.000 €
- berücksichtigte Kosten28.000 €
- maximaler Fördersatz80 %
- möglicher Zuschuss22.400 €
Die richtige Reihenfolge schützt den Zuschuss.
- 01Technik und Gebäude prüfenHeizlast, Heizflächen und geplante Anlage klären.
- 02BzA erstellen lassenBestätigung zum Antrag durch berechtigte Fachperson.
- 03Vertrag mit FördervorbehaltAufschiebende oder auflösende Bedingung und Umsetzungsdatum aufnehmen.
- 04KfW-Antrag stellenVor Vorhabensbeginn im Kundenportal „Meine KfW“.
- 05Zusage, Umsetzung und BnDNach Abschluss Nachweise einreichen und Auszahlung beantragen.
Vom Fördersatz zur belastbaren Planung.
Was hat sich zum 21. Juli 2026 geändert?
Die Grundförderung bleibt bei 30 %. Neu gestaffelt ist vor allem der Einkommensbonus. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt nun 16 %, der bisherige Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag entfallen. Für die erste Wohneinheit werden aktuell höchstens 28.000 € förderfähige Kosten berücksichtigt.
Welche Bonusstufen gelten?
Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt aktuell 16 %, wenn eine begünstigte funktionstüchtige alte Heizung ersetzt wird und die Selbstnutzungsvoraussetzungen erfüllt sind. Der Einkommensbonus beträgt 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 € relevantem Haushaltsjahreseinkommen.
Wie werden Kinder berücksichtigt?
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind mit Kindergeldberechtigung im Haushalt, erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €. Die Anzahl weiterer Kinder erhöht diesen Zuschlag nicht zusätzlich.
Welche Kostenobergrenze gilt?
Für die erste Wohneinheit werden bis 31. Januar 2027 maximal 28.000 € förderfähige Kosten berücksichtigt. Für die zweite bis sechste Wohneinheit kommen je 15.000 €, danach je 8.000 € hinzu.
Wann gelten die reguläre und die besondere Obergrenze?
Grundförderung und Boni werden grundsätzlich bei 70 % gedeckelt. Die höhere Obergrenze von 80 % gilt nur für selbstnutzende Eigentümer mit einem relevanten Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €. Wird der Familienzuschlag genutzt, liegt diese Grenze bei einem tatsächlichen Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 €.
Was ist vor dem Antrag wichtig?
Vor der Antragstellung werden eine Bestätigung zum Antrag und ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung zur Förderzusage sowie einem voraussichtlichen Umsetzungsdatum benötigt. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Anschließend folgen Zusage, Umsetzung, Bestätigung nach Durchführung und Auszahlungsantrag.
Warum gehört die Heizungsplanung trotzdem dazu?
Eine hohe Förderung macht eine unpassend dimensionierte Anlage nicht wirtschaftlich. Heizlast, Heizflächen, Systemtemperaturen und Hydraulik entscheiden darüber, ob die Wärmepumpe später effizient und komfortabel arbeitet.
Was ändert sich ab Februar 2027?
Nach dem aktuell angekündigten Stufenplan sinkt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit zum 1. Februar 2027 um 750 €. Gleichzeitig reduziert sich der Klimageschwindigkeitsbonus um vier Prozentpunkte. Für Wärmepumpen ist im ersten Quartal 2027 außerdem ein Wertschöpfungsbonus vorgesehen. Vor einer Antragstellung 2027 muss deshalb der dann gültige Programmstand erneut geprüft werden.
Von der allgemeinen Förderregel zu Ihrem konkreten Gebäude.
Gebäude, alte Heizung, Einkommen und technische Ausführung müssen zusammenpassen. Unser Förderrechner liefert die erste Orientierung; vor dem Antrag prüfen wir die Unterlagen im Einzelfall.
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