Neues Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Was gilt jetzt beim Heizungstausch?

Seit dem 29. Juli 2026 müssen neu eingebaute Heizungen nicht mehr pauschal mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Eigentümer können zwischen Wärmepumpe, Fernwärme, Hybrid-, Biomasse-, Gas- oder Ölheizung wählen. Wer eine neue fossile Heizung einbaut, muss jedoch ab 2029 steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe einsetzen – bis 2045 vollständig klimaneutral.

Diagramm 01

Die Biotreppe von 2029 bis 2045.

Für betroffene Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach Inkrafttreten neu im Bestand eingebaut werden, steigt der vorgeschriebene Anteil klimafreundlicher Wärme stufenweise.

10 %2029
15 %2030
30 %2035
60 %2040
100 %2045

Die Prozentwerte beziehen sich auf die bereitgestellte Wärme. Anerkannte Energieträger können unter anderem Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas und bestimmte Formen von Wasserstoff sein.

Rechenbeispiel

20.000 kWh Jahreswärme: So wächst der Pflichtanteil.

Das Beispiel zeigt nur die rechnerische Wärmemenge – keine Brennstoff- oder Kostenprognose.

JahrMindestanteilKlimafreundlich erzeugte Wärme
202910 %2.000 kWh
203015 %3.000 kWh
203530 %6.000 kWh
204060 %12.000 kWh
2045100 %20.000 kWh
Ablauf 01

Von der neuen Wahlfreiheit zur belastbaren Entscheidung.

  1. 01
    Heizlast berechnenGebäude- und Raumleistung nach DIN EN 12831 bestimmen.
  2. 02
    Heizflächen prüfenVorlauftemperatur und Wärmepumpentauglichkeit bewerten.
  3. 03
    Systeme vergleichenWärmepumpe, Wärmenetz, Hybrid- und fossile Variante gegenüberstellen.
  4. 04
    Folgekosten einordnenCO₂-Preis, Biotreppe, Brennstoffrisiken und Förderung berücksichtigen.
  5. 05
    Erst dann beauftragenFörderweg vor einem möglichen Vorhabensbeginn klären.
Offizielle Primärquellen · geprüft am 05.08.2026

Was hat sich konkret geändert?

Die bisherige einheitliche 65-Prozent-Anforderung entfällt. Damit dürfen grundsätzlich weiterhin unterschiedliche Heizsysteme eingebaut werden: elektrische Wärmepumpe, Wärmenetzanschluss, Biomasseheizung, Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridlösung sowie Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen. Das bedeutet nicht, dass eine neue fossile Heizung dauerhaft ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden darf. Für Anlagen, die nach Inkrafttreten neu in ein Bestandsgebäude eingebaut werden, gilt die sogenannte Biotreppe.

Welche Biotreppe gilt für neue Gas- und Ölheizungen?

Für betroffene, neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen müssen ab 2029 mindestens 10 Prozent der bereitgestellten Wärme aus anerkannten klimafreundlichen Energieträgern stammen. Der Anteil steigt 2030 auf 15 Prozent, 2035 auf 30 Prozent und 2040 auf 60 Prozent. Ab 2045 müssen Heizungsbrennstoffe vollständig klimaneutral sein. Als Energieträger nennt das Gesetz unter anderem Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas und bestimmte Formen von Wasserstoff.

Muss eine bestehende Heizung jetzt ausgetauscht werden?

Nein. Aus dem neuen Gesetz folgt keine pauschale Pflicht, eine funktionierende Bestandsheizung sofort auszubauen. Die neue Biotreppe betrifft insbesondere Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen, die nach Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes neu in Bestandsgebäude eingebaut werden. Eine vorhandene Anlage darf grundsätzlich weiter betrieben und – soweit technisch möglich und rechtlich zulässig – repariert werden. Andere Anforderungen, etwa zu bestimmten alten Heizkesseln, Heizungsprüfung oder hydraulischem Abgleich in größeren Gebäuden, können unabhängig davon relevant bleiben.

Ist eine neue Gasheizung damit uneingeschränkt sinnvoll?

Rechtlich möglich bedeutet nicht automatisch wirtschaftlich sinnvoll. Vor der Entscheidung sollten Eigentümer Heizlast, notwendige Vorlauftemperatur, mögliche Wärmenetze, CO₂-Kosten, die steigenden Pflichtanteile klimafreundlicher Brennstoffe und verfügbare Förderung gemeinsam betrachten. Der Gesetzgeber weist darauf hin, dass Verfügbarkeit und künftige Preise biogener Brennstoffe derzeit nicht belastbar vorhergesagt werden können. Entscheidend ist deshalb die Gesamtkostenentwicklung über die Nutzungsdauer und nicht nur der Anschaffungspreis.

Was gilt bei einer Heizungshavarie?

Für einen irreparablen Ausfall enthält das Gesetz Übergangsregelungen. Wird 2028 aufgrund einer Havarie kurzfristig eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung eingebaut, greift die Biotreppe grundsätzlich erst nach einer Übergangszeit von zwölf Monaten. Auch bei späteren Havarien ist eine zwölfmonatige Übergangsregelung vorgesehen. Dadurch müssen Eigentümer bei einem plötzlichen Ausfall nicht sofort sämtliche Anforderungen der nächsten Stufe erfüllen.

Welche Rolle spielt die kommunale Wärmeplanung noch?

Die Abschaffung der 65-Prozent-Regel macht die kommunale Wärmeplanung nicht bedeutungslos. Sie bleibt eine wichtige Entscheidungsgrundlage dafür, ob in einem Gebiet künftig ein Wärmenetz ausgebaut wird. Vor einer langfristigen Investition sollten Eigentümer prüfen, ob eine Wärmeplanung vorliegt, wie verbindlich ein angekündigter Netzausbau ist, welche Anschluss- und Wärmepreise absehbar sind und welche Alternative unabhängig vom Netzausbau funktioniert.

Was passiert mit der Heizungsförderung?

Die Förderung klimafreundlicher Heizungen wird fortgeführt. Seit dem 21. Juli 2026 gelten geänderte Förderbedingungen mit gestaffeltem Einkommensbonus, Familienzuschlag und reduziertem Förderhöchstbetrag. Eine rechtlich zulässige Heizung ist nicht automatisch förderfähig. Förderweg, technische Voraussetzungen und Antragsreihenfolge müssen deshalb vor einer förderschädlichen Beauftragung geprüft werden.

Was sollten Eigentümer jetzt tun?

Die sinnvolle Reihenfolge lautet: zuerst Gebäude- und Raumheizlast berechnen, vorhandene Heizflächen und Vorlauftemperatur prüfen, anschließend Wärmepumpe, Hybridlösung, Wärmenetz und fossile Varianten vergleichen, Investitions- und Betriebsrisiken bewerten und die Förderung klären. Erst danach sollte das konkrete Heizsystem ausgewählt werden. So wird aus der neuen Wahlfreiheit eine technisch und wirtschaftlich belastbare Entscheidung.

Der nächste sinnvolle Schritt

Wahlfreiheit technisch richtig nutzen.

Heizlast, Heizflächen, Vorlauftemperatur und Folgekosten entscheiden darüber, welches zulässige Heizsystem langfristig zum Gebäude passt. Das Heizlast-Paket schafft dafür eine belastbare technische Grundlage.

Heizsystem technisch vergleichen
Klar beantwortet

Häufige Fragen: Gebäudemodernisierungsgesetz 2026.

Die wichtigsten Antworten vor Ihrer Anfrage – direkt und ohne Fachchinesisch.

Darf ich 2026 noch eine neue Gasheizung einbauen?+

Ja. Seit dem 29. Juli 2026 besteht keine pauschale 65-Prozent-Anforderung mehr. Bei einer neu eingebauten Gasheizung müssen jedoch die künftige Biotreppe, der CO₂-Preis und die langfristige Verfügbarkeit klimafreundlicher Brennstoffe berücksichtigt werden.

Gilt die Biotreppe auch für meine bestehende Gasheizung?+

Die neue Regelung richtet sich insbesondere an Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes neu in Bestandsgebäude eingebaut werden. Eine vorhandene Heizung muss deshalb nicht allein wegen der Biotreppe sofort ersetzt werden.

Welche Bioanteile gelten ab 2029?+

Für betroffene neu eingebaute Anlagen gelten mindestens 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Ab 2045 müssen die verwendeten Heizungsbrennstoffe vollständig klimaneutral sein.

Ist eine Wärmepumpe weiterhin förderfähig?+

Ja. Klimafreundliche Heizungen werden weiterhin gefördert. Die Förderbedingungen wurden zum 21. Juli 2026 angepasst und müssen vor der Antragstellung aktuell geprüft werden.

Brauche ich vor dem Heizungstausch eine Heizlastberechnung?+

Sie ist nicht bei jeder frei finanzierten Anlage automatisch gesetzlich vorgeschrieben, aber die fachlich belastbare Grundlage für Dimensionierung, Heizflächenprüfung und Vorlauftemperatur. Besonders bei Wärmepumpen sollte nicht allein nach Wohnfläche oder bisheriger Kesselleistung ausgelegt werden.

Ist das Gebäudemodernisierungsgesetz schon in Kraft?+

Ja. Die wesentlichen Neuregelungen gelten seit dem 29. Juli 2026.

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