iSFP-Bonus 2026: Wie funktioniert die neue 30.000-Euro-Regel?

Zuletzt aktualisiert am · Diyako Fatah, Energieeffizienz-Experte

Seit dem 21. Juli 2026 wird der iSFP-Bonus anders berechnet. Die Grundförderung für förderfähige Einzelmaßnahmen beträgt weiterhin 15 Prozent. Die zusätzlichen fünf Prozentpunkte gelten jedoch nur noch für den Teil der förderfähigen Ausgaben, der 30.000 Euro übersteigt.

Direktantwort

Die 30.000-Euro-Regel auf einen Blick.

Für das Beispiel eines Wohngebäudes mit einer Wohneinheit und vollständig förderfähigen Ausgaben.

Bis 30.000 €15 %Grundförderungkein zusätzlicher iSFP-Bonus
Über 30.000 €15 % + 5 %Grundförderung plus Bonus5 % nur auf den Anteil oberhalb der Schwelle
Mit iSFPbis 60.000 €Kostenrahmenbei einer Wohneinheit

Mehrere getrennte Anträge werden nicht nachträglich addiert, um die 30.000-Euro-Schwelle zu erreichen.

Rechenbeispiel

40.000 € Sanierung → 6.500 € möglicher Zuschuss mit iSFP.

Vorausgesetzt, die Maßnahme ist im iSFP vorgesehen, vollständig förderfähig und erfüllt alle technischen sowie formalen Bedingungen.

  1. 15 % Grundförderung auf 40.000 €6.000 €
  2. 5 % Bonus auf 10.000 €500 €
  3. möglicher Gesamtzuschuss6.500 €
Tabelle 01

Drei Investitionshöhen im Vergleich.

Beispiel für eine Wohneinheit. Sämtliche angesetzten Kosten müssen förderfähig sein.

Förderfähige KostenOhne iSFPMit iSFPUnterschied
25.000 €3.750 €3.750 €0 €
40.000 €4.500 €6.500 €2.000 €
60.000 €4.500 €10.500 €6.000 €
Vor dem Antrag

Sieben Punkte, die vor der Beauftragung geklärt sein müssen.

  1. 01
    iSFP-BezugIst die Maßnahme im berücksichtigungsfähigen Sanierungsfahrplan enthalten?
  2. 02
    Förderfähige KostenWelche Rechnungspositionen erkennt das Programm tatsächlich an?
  3. 03
    Schwelle je AntragÜberschreitet der einzelne Antrag die maßgebliche Mindestinvestition?
  4. 04
    Technische WerteWerden alle technischen Mindestanforderungen eingehalten?
  5. 05
    EEE-EinbindungIst der Energieeffizienz-Experte rechtzeitig eingebunden?
  6. 06
    FörderbedingungEnthält der Vertrag die erforderliche Förderklausel?
  7. 07
    Antrag zuerstWird ein förderschädlicher Vorhabensbeginn vermieden?
Offizielle Primärquellen · geprüft am 12.08.2026

Wie wird der iSFP-Bonus seit Juli 2026 berechnet?

Für ein Wohngebäude mit einer Wohneinheit gilt vereinfacht: Bis 30.000 Euro förderfähige Ausgaben sind 15 Prozent Grundförderung möglich, aber kein zusätzlicher iSFP-Bonus. Oberhalb von 30.000 Euro werden weiterhin 15 Prozent Grundförderung auf die berücksichtigungsfähigen Ausgaben berechnet; zusätzlich gelten fünf Prozent auf den Anteil oberhalb der Schwelle. Mit einem berücksichtigungsfähigen iSFP können bei einer Wohneinheit maximal 60.000 Euro angesetzt werden. Maßgeblich sind die förderfähigen Ausgaben, nicht automatisch die gesamte Rechnungssumme.

Rechenbeispiel: Was bringt der iSFP bei 40.000 Euro?

Ohne iSFP können bei einer Wohneinheit höchstens 30.000 Euro berücksichtigt werden. Daraus ergeben sich bei 15 Prozent Grundförderung 4.500 Euro Zuschuss. Mit iSFP können die vollen 40.000 Euro angesetzt werden: 6.000 Euro Grundförderung plus 500 Euro iSFP-Bonus auf die 10.000 Euro oberhalb der Schwelle. Der mögliche Gesamtzuschuss beträgt damit 6.500 Euro. Der Vorteil gegenüber der Umsetzung ohne iSFP liegt in diesem Beispiel bei 2.000 Euro.

Lohnt sich ein iSFP jetzt erst ab 30.000 Euro?

Nein. Die neue Schwelle betrifft nur den zusätzlichen Bonus bei der späteren Umsetzung. Der iSFP bleibt ein Planungsinstrument, das Dach, Fassade, Fenster, Kellerdecke, Lüftung und Heizung in eine technisch sinnvolle Reihenfolge bringt. Bei dasEnergiebüro kostet der iSFP für typische Wohngebäude mit ein bis zwei Wohneinheiten 1.499 Euro brutto. Die BAFA-Energieberatung wird bei erfüllten Voraussetzungen mit 50 Prozent des Beratungshonorars, maximal 650 Euro, gefördert; bei maximaler Förderung verbleiben 849 Euro Eigenanteil. Die Förderentscheidung trifft das BAFA.

Für welche Maßnahmen ist der iSFP-Bonus relevant?

Der Bonus kann insbesondere bei förderfähiger Dämmung von Fassade, Dach, oberster Geschossdecke, Kellerdecke und erdberührten Bauteilen, beim Austausch förderfähiger Fenster und Außentüren, bei außenliegendem sommerlichem Wärmeschutz sowie bei bestimmter Lüftungs- und Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung relevant sein. Die Maßnahme muss im Sanierungsfahrplan vorgesehen sein und die jeweils geltenden technischen Mindestanforderungen erfüllen.

Gilt der iSFP-Bonus auch für eine neue Wärmepumpe?

Der reine Heizungstausch wird über die KfW-Heizungsförderung beantragt. Dort gelten eigene Fördersätze und Kostenobergrenzen. Der fünfprozentige iSFP-Bonus wird nicht zusätzlich auf den KfW-Zuschuss für eine neue Wärmepumpe aufgeschlagen. Maßgeblich sind dort unter anderem Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und gegebenenfalls Einkommensbonus.

Können mehrere kleinere Maßnahmen zusammengerechnet werden?

Nicht automatisch. Nach dem aktuellen BAFA-Merkblatt werden Investitionskosten aus mehreren Anträgen desselben Kalenderjahres nicht addiert, um nachträglich die 30.000-Euro-Schwelle zu erreichen. Werden beispielsweise Fenster für 18.000 Euro und später eine weitere Maßnahme für 20.000 Euro getrennt beantragt, entsteht der Bonus nicht allein durch die Summe beider Anträge. Technisch zusammengehörende Maßnahmen und die Antragsstruktur sollten deshalb vor der Beauftragung geprüft werden.

Was sollten Eigentümer vor der Antragstellung prüfen?

Vor dem Antrag sollte geklärt werden, ob die Maßnahme Bestandteil eines berücksichtigungsfähigen iSFP ist, welche Rechnungspositionen tatsächlich förderfähig sind, ob der einzelne Antrag die maßgebliche Mindestinvestition überschreitet und ob die technischen Mindestanforderungen erfüllt werden. Außerdem müssen Energieeffizienz-Experte, Förderbedingung im Vertrag und Antragstellung vor einem förderschädlichen Vorhabensbeginn richtig eingeordnet werden. Bei Dach, Fassade und Fenstern gehören Wärmebrücken, Luftdichtheit, Feuchteschutz und gegebenenfalls das Lüftungskonzept mit in die Planung.

Fazit: Was bedeutet die neue Regel praktisch?

Der iSFP-Bonus ist nicht abgeschafft, aber gezielter ausgestaltet. Bis 30.000 Euro entsteht kein zusätzlicher Fünf-Prozent-Bonus. Bei größeren Maßnahmen wirkt der iSFP weiterhin durch den höheren berücksichtigungsfähigen Kostenrahmen und den Bonus auf den Anteil oberhalb der Schwelle. Damit wird er weniger zum pauschalen Förderbonus und stärker zu dem, was er fachlich sein soll: eine langfristige Planung für größere oder schrittweise Sanierungsvorhaben.

Der nächste sinnvolle Schritt

Förderregel und Sanierungsstrategie zusammen prüfen.

Entscheidend sind nicht nur die Investitionssumme, sondern auch Förderfähigkeit, Antragsstruktur und die technische Einbindung der Maßnahme in den iSFP. Vor der Beauftragung ordnen wir diese Punkte gemeinsam ein.

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Klar beantwortet

Häufige Fragen: iSFP-Bonus 2026.

Die wichtigsten Antworten vor Ihrer Anfrage – direkt und ohne Fachchinesisch.

Gilt der iSFP-Bonus weiterhin?+

Ja. Seit dem 21. Juli 2026 gelten die zusätzlichen fünf Prozent jedoch nur für den Teil der förderfähigen Ausgaben, der die maßgebliche Mindestinvestition übersteigt.

Bekomme ich bei 30.000 Euro Investitionskosten den Bonus?+

Nein. Bei einer Wohneinheit entsteht der Bonus erst für den Anteil oberhalb von 30.000 Euro. Die 15-prozentige Grundförderung kann weiterhin möglich sein.

Werden mehrere Förderanträge zusammengerechnet?+

Nein. Mehrere Anträge desselben Kalenderjahres werden für das Erreichen der Mindestinvestition nicht nachträglich zusammengerechnet.

Gilt die Regel auch für Fenster und Dachsanierung?+

Ja. Förderfähige Maßnahmen an der Gebäudehülle können den iSFP-Bonus erhalten, wenn sie im iSFP vorgesehen sind und sämtliche Förderbedingungen erfüllen.

Gilt der iSFP-Bonus für eine Wärmepumpe?+

Nicht als zusätzlicher Bonus innerhalb der KfW-Heizungsförderung. Für den Heizungstausch gelten die eigenen KfW-Fördersätze.

Ist ein iSFP unterhalb von 30.000 Euro noch sinnvoll?+

Ja. Er kann Sanierungsschritte technisch abstimmen, Fehlentscheidungen vermeiden und spätere größere Maßnahmen vorbereiten. Nur der unmittelbare Fünf-Prozent-Bonus entfällt bei kleineren Investitionen.

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