KfW-Heizungsförderung ab Februar 2027: Fördergrenze und Klimabonus sinken
Zuletzt aktualisiert am · Diyako Fatah, Energieeffizienz-Experte
Ab 1. Februar 2027 sinkt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit von 28.000 auf 27.250 Euro und der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 auf 12 Prozentpunkte. Bei einer selbstgenutzten Immobilie und dem Austausch einer bonusfähigen alten Heizung kann der rechnerische Zuschuss dadurch um 1.435 Euro sinken. Maßgeblich ist der Antragseingang. Der angekündigte Wertschöpfungsbonus soll im ersten Quartal 2027 starten; genauer Termin und Nachweise sind noch nicht abschließend veröffentlicht.
Die feststehenden Kürzungen zum 1. Februar 2027.
Für den Stichtag zählt der Antragseingang. Der angekündigte Wertschöpfungsbonus ist in dieser Gegenüberstellung bewusst nicht eingerechnet.
| Förderbestandteil | bis 31.01.2027 | ab 01.02.2027 |
|---|---|---|
| Kostenobergrenze, 1. Wohneinheit | 28.000 € | 27.250 € |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | 12 % |
| Einkommensbonus | bis 40 % | bis 40 % |
| Maximalförderung bei 80 % | 22.400 € | 21.800 € |
Der Antragseingang trennt die beiden Förderstände.
Die Wärmepumpe muss nicht bis zum Stichtag eingebaut sein. Planung, BzA und bedingter Vertrag müssen für einen vollständigen Antrag aber vorliegen.
Der Zuschuss sinkt rechnerisch um 1.435 Euro.
Beispiel mit förderfähiger Wärmepumpe und bonusfähiger alter Gasheizung. Der noch nicht gestartete Wertschöpfungsbonus bleibt unberücksichtigt.
- bis 31.01. · 28.000 € × 46 %12.880 €
- ab 01.02. · 27.250 € × 42 %11.445 €
- rechnerischer Unterschied1.435 €
Acht Punkte vor einem Antrag im Januar.
- 01Antragstermin und geltende Konditionen festlegen
- 02Selbstnutzung, Altanlage und persönliche Boni prüfen
- 03Raumweise Heizlast und Heizflächen berechnen
- 04Vorlauftemperatur, Aufstellort und Schallschutz klären
- 05Förderfähige Kosten vollständig abgrenzen
- 06Bestätigung zum Antrag erstellen lassen
- 07Vertrag von Anfang an mit Förderbedingung abschließen
- 08KfW-Antrag vollständig vor der Umsetzung einreichen
Förderstichtag und technische Planung zusammenbringen.
Was ändert sich zum 1. Februar 2027?
Für Anträge ab 1. Februar 2027 werden bei der ersten Wohneinheit höchstens 27.250 Euro statt bisher 28.000 Euro berücksichtigt. Gleichzeitig sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 auf 12 Prozentpunkte. Die Kostenobergrenzen für die zweite bis sechste Wohneinheit von jeweils 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit von jeweils 8.000 Euro bleiben nach aktuellem Stand unverändert. Auch der Einkommensbonus wird durch diese Änderung nicht abgesenkt.
Rechenbeispiel: 1.435 Euro weniger Zuschuss
Ein selbstnutzender Eigentümer ersetzt eine mehr als 20 Jahre alte, funktionsfähige Gasheizung durch eine förderfähige Wärmepumpe. Bei 32.000 Euro Gesamtkosten werden für einen Antrag bis 31. Januar 2027 höchstens 28.000 Euro angesetzt. Aus 30 Prozent Grundförderung und 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus ergeben sich 46 Prozent beziehungsweise 12.880 Euro. Ab 1. Februar werden 27.250 Euro mit 42 Prozent gefördert: 11.445 Euro. Die Differenz beträgt 1.435 Euro. Das Beispiel isoliert die feststehenden Änderungen und berücksichtigt den noch nicht gestarteten Wertschöpfungsbonus nicht.
Rechenbeispiel: Maximalförderung bei niedrigem Einkommen
Wer sämtliche Voraussetzungen für den gedeckelten Höchstsatz von 80 Prozent erfüllt, erhält bei einem Antrag bis 31. Januar 2027 rechnerisch bis zu 22.400 Euro. Ab 1. Februar 2027 ergeben 80 Prozent von 27.250 Euro maximal 21.800 Euro. Allein die niedrigere Kostenobergrenze reduziert den möglichen Höchstzuschuss damit um 600 Euro.
Wer erhält den Klimageschwindigkeitsbonus?
Der Bonus richtet sich an selbstnutzende Eigentümer, die das Gebäude als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz bewohnen. Er kommt insbesondere beim Austausch funktionsfähiger Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen sowie mindestens 20 Jahre alter Gas- oder Biomasseheizungen in Betracht. Die Altanlage muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden. Eigentümer vermieteter Immobilien erhalten den persönlichen Klimageschwindigkeitsbonus nicht.
Wie wird der Einkommensbonus berechnet?
Nach den aktuellen Förderinformationen beträgt der Einkommensbonus 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Bei mindestens einem berücksichtigungsfähigen minderjährigen Kind erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro. Der Bonus setzt Selbstnutzung voraus und muss mit den vorgesehenen Steuerunterlagen nachgewiesen werden.
Was bedeutet der neue Wertschöpfungsbonus?
Für Wärmepumpen ist im ersten Quartal 2027 ein neuer Wertschöpfungsbonus angekündigt. Danach soll die reguläre Grundförderung für Wärmepumpen zunächst von 30 auf 15 Prozent sinken; weitere 15 Prozentpunkte sollen hinzukommen, wenn die veröffentlichten Anforderungen an die Wertschöpfung in Deutschland, der EU oder assoziierten Märkten erfüllt sind. Der genaue Starttermin, die Produktnachweise und die praktische Prüfung sind noch nicht abschließend veröffentlicht. Deshalb darf dieser Bonus noch nicht verbindlich in eine Finanzierung eingerechnet werden.
Sollte der Antrag noch im Januar gestellt werden?
Ein früher Antrag kann die höheren Werte sichern, sollte aber nicht auf Kosten der technischen Planung erfolgen. Vorher sollten raumweise Heizlast, Heizflächen und erforderliche Vorlauftemperatur, Schall, Aufstellort, hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, Angebot, Bestätigung zum Antrag und der Vertrag mit Förderbedingung geklärt sein. Eine überhastet ausgewählte Wärmepumpe kann langfristig teurer sein als der rechnerische Förderunterschied.
Welche Reihenfolge gilt für den Förderantrag?
Zuerst erstellen ein Energieeffizienz-Experte oder ein berechtigtes Fachunternehmen die Bestätigung zum Antrag. Danach wird ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Förderbedingung geschlossen. Anschließend wird der Antrag bei der KfW gestellt. Mit der Umsetzung sollte entsprechend dem KfW-Ablauf erst nach der Förderzusage begonnen werden. Nach Fertigstellung folgen Bestätigung nach Durchführung, Rechnungen und Auszahlungsantrag. Die Förderbedingung darf nicht nachträglich in einen bereits geschlossenen Vertrag eingefügt werden.
Welches Datum entscheidet über den Fördersatz?
Maßgeblich sind die Förderbedingungen am Tag des Antragseingangs. Nicht entscheidend sind allein Angebotsdatum, Heizlastberechnung, Vertragsdatum, Einbau, Fertigstellung oder Auszahlung. Wer den Antrag vor dem Stichtag vollständig einreicht, muss die Maßnahme nicht bis Ende Januar fertigstellen. Eine spätere Verbesserung der Konditionen erhöht eine bereits erteilte Zusage umgekehrt nicht automatisch.
Was gilt für Mehrfamilienhäuser und WEG?
Für gemeinschaftliches Eigentum stellt die Wohnungseigentümergemeinschaft den Basisantrag. Selbstnutzende Eigentümer können persönliche Boni über Zusatzanträge geltend machen. Diese müssen grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach Zusage des Basisantrags und vor Einreichung des Verwendungsnachweises gestellt werden. Der förderfähige Kostenanteil wird auf die Wohneinheiten verteilt; deshalb sollten Beschluss, Antragsteller, Kostenaufteilung und Zeitplan vor der Beauftragung feststehen.
Checkliste für Eigentümer
Vor dem Antrag sollten Antragsdatum und Stichtag, Selbstnutzung, Alter und Art der Altanlage, Haushaltsjahreseinkommen, förderfähige Kosten, Heizlast, Heizflächen, Vorlauftemperatur, Schallschutz, BzA, bedingter Vertrag und die Smart-Meter-Anforderung geprüft sein. Der angekündigte Wertschöpfungsbonus sollte erst berücksichtigt werden, wenn KfW oder BMWE Starttermin und Nachweise verbindlich veröffentlicht haben.
Fazit
Die Förderkürzung zum 1. Februar 2027 ist doppelt wirksam: Die Kostenobergrenze der ersten Wohneinheit sinkt und zugleich wird der Klimageschwindigkeitsbonus reduziert. Im typischen Beispiel fallen dadurch 1.435 Euro weniger Zuschuss an; beim gedeckelten Höchstsatz sind es 600 Euro. Ein Antrag vor dem Stichtag kann sinnvoll sein, aber nur mit vollständiger Planung und korrekter Vertragsgestaltung. Der Wertschöpfungsbonus ist als separate, noch nicht abschließend konkretisierte Änderung zu behandeln.
Förderstichtag und Wärmepumpenplanung gemeinsam prüfen.
Wir verbinden Antragstermin, Fördervoraussetzungen, Heizlast, Heizflächen und Vertragsablauf. So wird der Stichtag nicht zum Anlass für eine vorschnelle Gerätewahl, sondern Teil einer belastbaren Gesamtplanung.
Förderung und Wärmepumpe prüfen lassen