KfW-Heizungsförderung ab Februar 2027: Fördergrenze und Klimabonus sinken

Zuletzt aktualisiert am · Diyako Fatah, Energieeffizienz-Experte

Ab 1. Februar 2027 sinkt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit von 28.000 auf 27.250 Euro und der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 auf 12 Prozentpunkte. Bei einer selbstgenutzten Immobilie und dem Austausch einer bonusfähigen alten Heizung kann der rechnerische Zuschuss dadurch um 1.435 Euro sinken. Maßgeblich ist der Antragseingang. Der angekündigte Wertschöpfungsbonus soll im ersten Quartal 2027 starten; genauer Termin und Nachweise sind noch nicht abschließend veröffentlicht.

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Tabelle 01

Die feststehenden Kürzungen zum 1. Februar 2027.

Für den Stichtag zählt der Antragseingang. Der angekündigte Wertschöpfungsbonus ist in dieser Gegenüberstellung bewusst nicht eingerechnet.

Förderbestandteilbis 31.01.2027ab 01.02.2027
Kostenobergrenze, 1. Wohneinheit28.000 €27.250 €
Klimageschwindigkeitsbonus16 %12 %
Einkommensbonusbis 40 %bis 40 %
Maximalförderung bei 80 %22.400 €21.800 €
Diagramm 01

Der Antragseingang trennt die beiden Förderstände.

Die Wärmepumpe muss nicht bis zum Stichtag eingebaut sein. Planung, BzA und bedingter Vertrag müssen für einen vollständigen Antrag aber vorliegen.

bis 31.01.202728.000 € · 16 %Kostenobergrenze der ersten Wohneinheit · Klimabonus
→
StichtagAntragseingangnicht Angebot, Einbau oder Auszahlung
→
ab 01.02.202727.250 € · 12 %niedrigere Kostenobergrenze · niedrigerer Klimabonus
Rechenbeispiel · selbstgenutztes Einfamilienhaus

Der Zuschuss sinkt rechnerisch um 1.435 Euro.

Beispiel mit förderfähiger Wärmepumpe und bonusfähiger alter Gasheizung. Der noch nicht gestartete Wertschöpfungsbonus bleibt unberücksichtigt.

  1. bis 31.01. · 28.000 € × 46 %12.880 €
  2. ab 01.02. · 27.250 € × 42 %11.445 €
  3. rechnerischer Unterschied1.435 €
Checkliste 01

Acht Punkte vor einem Antrag im Januar.

  1. 01
    Antragstermin und geltende Konditionen festlegen
  2. 02
    Selbstnutzung, Altanlage und persönliche Boni prüfen
  3. 03
    Raumweise Heizlast und Heizflächen berechnen
  4. 04
    Vorlauftemperatur, Aufstellort und Schallschutz klären
  5. 05
    Förderfähige Kosten vollständig abgrenzen
  6. 06
    Bestätigung zum Antrag erstellen lassen
  7. 07
    Vertrag von Anfang an mit Förderbedingung abschließen
  8. 08
    KfW-Antrag vollständig vor der Umsetzung einreichen
Offizielle Primärquellen · geprüft am 28.10.2026

Was ändert sich zum 1. Februar 2027?

Für Anträge ab 1. Februar 2027 werden bei der ersten Wohneinheit höchstens 27.250 Euro statt bisher 28.000 Euro berücksichtigt. Gleichzeitig sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 auf 12 Prozentpunkte. Die Kostenobergrenzen für die zweite bis sechste Wohneinheit von jeweils 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit von jeweils 8.000 Euro bleiben nach aktuellem Stand unverändert. Auch der Einkommensbonus wird durch diese Änderung nicht abgesenkt.

Rechenbeispiel: 1.435 Euro weniger Zuschuss

Ein selbstnutzender Eigentümer ersetzt eine mehr als 20 Jahre alte, funktionsfähige Gasheizung durch eine förderfähige Wärmepumpe. Bei 32.000 Euro Gesamtkosten werden für einen Antrag bis 31. Januar 2027 höchstens 28.000 Euro angesetzt. Aus 30 Prozent Grundförderung und 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus ergeben sich 46 Prozent beziehungsweise 12.880 Euro. Ab 1. Februar werden 27.250 Euro mit 42 Prozent gefördert: 11.445 Euro. Die Differenz beträgt 1.435 Euro. Das Beispiel isoliert die feststehenden Änderungen und berücksichtigt den noch nicht gestarteten Wertschöpfungsbonus nicht.

Rechenbeispiel: Maximalförderung bei niedrigem Einkommen

Wer sämtliche Voraussetzungen für den gedeckelten Höchstsatz von 80 Prozent erfüllt, erhält bei einem Antrag bis 31. Januar 2027 rechnerisch bis zu 22.400 Euro. Ab 1. Februar 2027 ergeben 80 Prozent von 27.250 Euro maximal 21.800 Euro. Allein die niedrigere Kostenobergrenze reduziert den möglichen Höchstzuschuss damit um 600 Euro.

Wer erhält den Klimageschwindigkeitsbonus?

Der Bonus richtet sich an selbstnutzende Eigentümer, die das Gebäude als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz bewohnen. Er kommt insbesondere beim Austausch funktionsfähiger Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen sowie mindestens 20 Jahre alter Gas- oder Biomasseheizungen in Betracht. Die Altanlage muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden. Eigentümer vermieteter Immobilien erhalten den persönlichen Klimageschwindigkeitsbonus nicht.

Wie wird der Einkommensbonus berechnet?

Nach den aktuellen Förderinformationen beträgt der Einkommensbonus 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Bei mindestens einem berücksichtigungsfähigen minderjährigen Kind erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro. Der Bonus setzt Selbstnutzung voraus und muss mit den vorgesehenen Steuerunterlagen nachgewiesen werden.

Was bedeutet der neue Wertschöpfungsbonus?

Für Wärmepumpen ist im ersten Quartal 2027 ein neuer Wertschöpfungsbonus angekündigt. Danach soll die reguläre Grundförderung für Wärmepumpen zunächst von 30 auf 15 Prozent sinken; weitere 15 Prozentpunkte sollen hinzukommen, wenn die veröffentlichten Anforderungen an die Wertschöpfung in Deutschland, der EU oder assoziierten Märkten erfüllt sind. Der genaue Starttermin, die Produktnachweise und die praktische Prüfung sind noch nicht abschließend veröffentlicht. Deshalb darf dieser Bonus noch nicht verbindlich in eine Finanzierung eingerechnet werden.

Sollte der Antrag noch im Januar gestellt werden?

Ein früher Antrag kann die höheren Werte sichern, sollte aber nicht auf Kosten der technischen Planung erfolgen. Vorher sollten raumweise Heizlast, Heizflächen und erforderliche Vorlauftemperatur, Schall, Aufstellort, hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, Angebot, Bestätigung zum Antrag und der Vertrag mit Förderbedingung geklärt sein. Eine überhastet ausgewählte Wärmepumpe kann langfristig teurer sein als der rechnerische Förderunterschied.

Welche Reihenfolge gilt für den Förderantrag?

Zuerst erstellen ein Energieeffizienz-Experte oder ein berechtigtes Fachunternehmen die Bestätigung zum Antrag. Danach wird ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Förderbedingung geschlossen. Anschließend wird der Antrag bei der KfW gestellt. Mit der Umsetzung sollte entsprechend dem KfW-Ablauf erst nach der Förderzusage begonnen werden. Nach Fertigstellung folgen Bestätigung nach Durchführung, Rechnungen und Auszahlungsantrag. Die Förderbedingung darf nicht nachträglich in einen bereits geschlossenen Vertrag eingefügt werden.

Welches Datum entscheidet über den Fördersatz?

Maßgeblich sind die Förderbedingungen am Tag des Antragseingangs. Nicht entscheidend sind allein Angebotsdatum, Heizlastberechnung, Vertragsdatum, Einbau, Fertigstellung oder Auszahlung. Wer den Antrag vor dem Stichtag vollständig einreicht, muss die Maßnahme nicht bis Ende Januar fertigstellen. Eine spätere Verbesserung der Konditionen erhöht eine bereits erteilte Zusage umgekehrt nicht automatisch.

Was gilt für Mehrfamilienhäuser und WEG?

Für gemeinschaftliches Eigentum stellt die Wohnungseigentümergemeinschaft den Basisantrag. Selbstnutzende Eigentümer können persönliche Boni über Zusatzanträge geltend machen. Diese müssen grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach Zusage des Basisantrags und vor Einreichung des Verwendungsnachweises gestellt werden. Der förderfähige Kostenanteil wird auf die Wohneinheiten verteilt; deshalb sollten Beschluss, Antragsteller, Kostenaufteilung und Zeitplan vor der Beauftragung feststehen.

Checkliste für Eigentümer

Vor dem Antrag sollten Antragsdatum und Stichtag, Selbstnutzung, Alter und Art der Altanlage, Haushaltsjahreseinkommen, förderfähige Kosten, Heizlast, Heizflächen, Vorlauftemperatur, Schallschutz, BzA, bedingter Vertrag und die Smart-Meter-Anforderung geprüft sein. Der angekündigte Wertschöpfungsbonus sollte erst berücksichtigt werden, wenn KfW oder BMWE Starttermin und Nachweise verbindlich veröffentlicht haben.

Fazit

Die Förderkürzung zum 1. Februar 2027 ist doppelt wirksam: Die Kostenobergrenze der ersten Wohneinheit sinkt und zugleich wird der Klimageschwindigkeitsbonus reduziert. Im typischen Beispiel fallen dadurch 1.435 Euro weniger Zuschuss an; beim gedeckelten Höchstsatz sind es 600 Euro. Ein Antrag vor dem Stichtag kann sinnvoll sein, aber nur mit vollständiger Planung und korrekter Vertragsgestaltung. Der Wertschöpfungsbonus ist als separate, noch nicht abschließend konkretisierte Änderung zu behandeln.

Der nächste sinnvolle Schritt

Förderstichtag und Wärmepumpenplanung gemeinsam prüfen.

Wir verbinden Antragstermin, Fördervoraussetzungen, Heizlast, Heizflächen und Vertragsablauf. So wird der Stichtag nicht zum Anlass für eine vorschnelle Gerätewahl, sondern Teil einer belastbaren Gesamtplanung.

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Häufige Fragen: Wärmepumpen-Förderung 2027.

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Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung bis Ende Januar 2027?+

Für die erste Wohneinheit werden bis 31. Januar 2027 höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt. Je nach erfüllten Boni sind bis zu 80 Prozent beziehungsweise 22.400 Euro möglich.

Was ändert sich am 1. Februar 2027?+

Die Kostenobergrenze der ersten Wohneinheit sinkt auf 27.250 Euro und der Klimageschwindigkeitsbonus auf 12 Prozentpunkte.

Muss die Wärmepumpe bis Ende Januar eingebaut sein?+

Nein. Für die Konditionen ist grundsätzlich der Antragseingang maßgeblich. Die Umsetzung folgt nach dem im Förderprogramm vorgesehenen Ablauf und nach der Zusage.

Reicht ein Angebot für den KfW-Antrag?+

Nein. Benötigt werden unter anderem eine Bestätigung zum Antrag und ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag, der von Anfang an die vorgeschriebene Förderbedingung enthält.

Erhalten Vermieter den Klimageschwindigkeitsbonus?+

Nein. Der persönliche Bonus setzt grundsätzlich voraus, dass Eigentümer die geförderte Wohneinheit selbst als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz nutzen.

Wird auch der Einkommensbonus gekürzt?+

Die zum 1. Februar angekündigte Änderung senkt nach aktuellem Stand nicht die Prozentsätze des Einkommensbonus. Die persönlichen Voraussetzungen und Nachweise bleiben zu beachten.

Startet der Wertschöpfungsbonus sicher am 1. Februar?+

Nein. Angekündigt ist ein Start im ersten Quartal 2027. Ein genauer Termin und die abschließenden Nachweisanforderungen sind noch nicht veröffentlicht.

Erhält jede in Deutschland verkaufte Wärmepumpe den Wertschöpfungsbonus?+

Nein. Maßgeblich sollen definierte Wertschöpfungs- beziehungsweise Produktionsanforderungen sein. Welche Produkte sie erfüllen und wie der Nachweis geführt wird, muss die endgültige Regelung zeigen.

Sollte ich allein wegen der Kürzung sofort bestellen?+

Nein. Ein früher Antrag lohnt sich nur, wenn die technische Planung, die BzA, das passende Angebot und der bedingte Vertrag vollständig vorbereitet sind.

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